Notariat
Oberkönig und Partner
NOTARIAT – BEURKUNDEN und BEGLAUBIGEN
Der Notar - als Inhaber eines öffentlichen Amtes und Teil der Rechtspflege - nimmt eine Vielzahl hoheitlicher Aufgaben wahr.
In allen Fällen, in denen das Gesetz eine Beurkundungspflicht vorsieht oder in denen die Beteiligten die Sicherheit einer notariellen Beurkundung wünschen, ermittelt der Notar den Sachverhalt und die Interessen der Parteien und erstellt daran anknüpfend den Entwurf einer Urkunde. Wenn der Entwurf finalisiert ist, erfolgt die Beurkundung.
Im Vorfeld der Beurkundung erfolgt - abhänig von der Komplexität des Einzelfalls - die Beratung durch den Notar.
Auch wenn das Vorlesen des gesamten Text gesetzlich vorgesehener Bestandteil jeder Beurkundung ist, liest der Notar den Text der Urkunde nicht schlicht vor. Vielmehr erläutert der Notar den Inhalt der Urkunde und die rechtlichen und tatsächlichen Auswirkungen im Gespräch mit den Beteiligten. Häufig führt dieser Austausch auch während des Beurkundungstermins zu Anpassungen der Urkunde. Sind sich alle Beteiligten einig, wird die Urkunde von ihnen - und abschließend durch den Notar - unterzeichnet. Durch seine Unterschrift und die spätere Anbringung seines Siegels übernimmt der Notar die Verantwortung dafür, dass der in der Beurkundung geäußerte Wille der Beteiligten dem Inhalt des Texts entspricht. Im Anschluss an den Beurkundungstermin wird die Urkunde vollzogen. Zunächst erhält die Urkunde eine Nummer, die in Kombination mit dem beurkundenden Notar die jederzeitige Auffindbarkeit des Dokuments ermöglicht. Der weitere Vollzug hängt von dem konkreten Inhalt ab. Häufig erhalten die Beteiligten Abschriften, Erklärungen von Ämtern werden eingeholt und Anträge bei Gericht werden gestellt. Abschließend erhalten die Parteien die Nachricht, dass der Vollzug abgeschlossen ist.
Bei Vorbereitung und Vollzug der Urkunden und allen weiteren Amtstätigkeiten werden unsere Notare von einem hochqualifizierten Team unterstützt.
Entscheidend für die Tätigkeit des Notars ist seine Verpflichtung zur Wahrnehmung der Interessen aller Parteien. Der Notar muss die Interessen aller Beteiligten ermitteln und daran anknüpfend eine Lösung erarbeiten, die einen sachgerechten Interessenausgleich gewährleistet.