Familienrecht
Oberkönig und Partner
FAMILIENRECHT
Auch in den entscheidenden Situationen des Familienlebens unterstützen wir Sie.
Um Anforderungen aus Gesellschaftsverträgen oder aus vorangegangenen Schenkungen zu erfüllen ist häufig ein Ehevertrag erforderlich. Auch jenseits dieser Fälle kann es sinnvoll sein, sich vorab Gedanken zu machen, wie man im Scheidungsfall Vermögen aufteilen und Kinder betreuen möchte. Tritt der Scheidungsfall ein, besteht häufig nur noch unter erschwerten Umständen die Möglichkeit, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Kommt es zur Scheidung, sind viele Fragen zu klären – die Aufteilung der Wohnung und sonstiger gemeinsamer Vermögensgegenstände, die Aufteilung des Hausrats, der Ausgleich von Versorgungsanwartschaften und der Ausgleich von Vermögenszuwächsen. Hierfür muss oft eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung beurkundet werden.
Die vorgenannten Fälle sind typischerweise durch gegensätzliche Interessen gekennzeichnet, daher unterstützen wir bei Bedarf gerne auch anwaltlich.
Bei Adoptionen von Minderjährigen oder Volljährigen muss die Adoptionsurkunde durch den Notar erstellt werden.
Auch der Kirchenaustritt kann durch Mitwirkung des Notars erklärt werden.